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Pressemitteilung Regionalverband Südlicher Oberrhein v. 5.3.2007

Bundesverkehrsministerium prüft Gesetzgebungsvorschlag der Regionalverbände

Vor wenigen Tagen erhielt der Regionalverband Südlicher Oberrhein eine erste Antwort aus dem Bundesverkehrsministerium zum Gesetzgebungsvorschlag vom Dezember 2006 zur Änderung der Lärmschutzverordnung. Darin qualifizierte das Ministerium die südbadische Initiative als „konstruktiven Vorschlag“ und werde „entsprechend eingehend geprüft.“

Ferner weist das Bundesverkehrsministerium darauf hin, dass der Gesetzgebungsvorschlag ähnlich wie das am 2. Februar 2007 veröffentlichte Nationale Verkehrslärmschutzpaket „Lärm vermeiden – vor Lärm schützen“ auf die Vermeidung bzw. Begrenzung von Lärm an der Quelle ziele.

Verbandsvorsitzender Otto Neideck zeigt sich erfreut, dass damit der Forderung der Verbandsversammlung vom 21. Dezember 2006 entsprochen wurde, wonach das Bundesverkehrsministerium im Interesse der von Schienenlärm betroffenen Menschen und einer innovativen Weiterentwicklung des Verkehrsträgers „Schiene“ den Gesetzgebungsvorschlag rasch aufgreifen soll.

„Im Hinblick auf einen zeitnahen und wirksamen Gesundheitsschutz der von Schienenlärm betroffenen Menschen reichen die vom Bundesverkehrsministerium erwähnten Verbesserungen am rollenden Material jedoch nicht aus,“ betont Neideck und erinnert an die vier wesentlichen Elemente des Gesetzgebungsvorschlags:

Der Schienenbonus soll an besonders belasteten Hauptstrecken eingeschränkt werden.

Um einen gesünderen Schlaf zu gewährleisten, soll ein Maximalpegel eingeführt werden. Um Geräusche zu reduzieren, soll der Maximalpegel nicht mehr als 6 Mal überschritten werden.

Für lärmintensive Züge sind Betriebsbeschränkungen vorzusehen.

Verbesserungen am rollenden Material, um die Lärmbelastungen an der Quelle zu reduzieren.