Wer haftet eigentlich für Schäden durch kaputte Straßen und Hochwasser?

Durch diesen Winter kam es zu erheblichen Hochwasser- und Straßenschäden. Wer zahlt für diese Schäden? Wenn ein Fluss oder Bach über die Ufer tritt, kann die Gemeinde dafür verantwortlich sein. Sie hat vielleicht nicht für entsprechende große Durchlässe an den Brücken gesorgt, die den Wasserdurchfluss behindern. Unter Umständen war auch das Fluss- oder Bachbett wegen mangelnder Pflege zugesetzt und für eine Überschwemmung verantwortlich.

Auch bei Straßen sind jetzt nach dem Tauwetter Aufbrüche und Risse in der Asphaltdecke zu beobachten, die sich immer mehr zu großen Schlaglöchern ausweiten. Sicher stellt nicht jedes kleine Schlagloch ein Sicherheitsrisiko dar. Auftretende Gefahren müssen aber sofort beseitigt werden. Die Beseitigung von Gefahrenquellen bei Straßenschäden kann beispielsweise auch durch entsprechende Warnhinweise erfolgen.

Zu diesem Themenkreis gibt es in der Rechtsprechung einige interessante Urteile.

Hochwasserschäden
Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom
5. Juni 2008 mit dem Az. IIIZR 137/07.

Straßenschäden
Das Landgericht Zwickau hat hier mit
Urteil vom 27. Juli 2010, Az. 2 O 936/09 entsprechende Regeln aufgestellt.

Für alle Schäden, die in diesen Urteilen nicht erfasst sind, bleiben zur Deckung nur noch entsprechende Versicherungen. Hier gilt allerdings: Standardversicherung (Wohngebäude, Autoversicherung) müssen um eine entsprechende Elementar- oder Vollkaskoversicherung ergänzt werden, damit Schäden von Hochwasser oder mangelhaften Straßen gedeckt sind. Auch bei Hausratsversicherung ist auf eine Deckung von Schäden durch von außen eindringendes Wasser zu achten.