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Pressemitteilung des Regierungspräsidium Stuttgart vom 17.09.2008

L 1189 - Ortsumfahrung Magstadt: Befreiung von der Landschaftsschutzgebietsverordnung "Glemswald" zum Bau der Osttangente Magstadt - Regierungspräsidium weist Widerspruch der Gemeinde zurück

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat den Widerspruch der Gemeinde Magstadt gegen die Entscheidung des Landratsamtes Böblingen wegen Befreiung von der Landschaftsschutzverordnung “Glemswald“ zum Bau der Osttangente Magstadt als nicht begründet zurückgewiesen. Das Regierungspräsidium hat die von der Gemeinde im Einzelnen vorgebrachten Argumente eingehend geprüft und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass dem Begehren der Gemeinde, die Osttangente im Wege einer Befreiung ohne Schließung und Rückbau der Hölzertalstraße zuzulassen, nicht entsprochen werden kann.

In seiner Entscheidung macht das Regierungspräsidium deutlich, dass die Erteilung der Befreiung von der Schutzgebietsverordnung zu Recht an die Schließung bzw. den Rückbau der Hölzertalstraße geknüpft wurde. Die Osttangente soll im Wege eines Bebauungsplans realisiert werden. Da die geplante Trasse teilweise durch das Landschaftsschutzgebiet “Glemswald“ verläuft, war vor der Aufstellung des Bebauungsplans eine Befreiung von der Landschaftsschutzgebietsverordnung erforderlich. Die Befreiung konnte nur unter der Bedingung erteilt werden, dass die Hölzertalstraße für den allgemeinen Verkehr geschlossen und zurückgebaut wird. Angesichts des erheblichen Eingriffs in das Landschaftsschutzgebiet durch die Ostumfahrung bedurfte es einer funktionalen Aufwertung durch den Straßenrückbau. Anderenfalls hätten für eine Befreiung die gesetzlichen Voraussetzungen gefehlt.